°descriptio°:
Heute morgen habe ich das Umweltamt Dortmund angespitzt und mein Anliegen zunächst fernmündlich vorgetragen um zu checken, wie die auf Hinweise besorgter Bürger reagieren.
Man hat mich tatsächlich ernst genommen.
Und mir zugesichert, mich über die Ergebnisse der noch anzustrengenden Untersuchungen in Kenntnis zu setzen.
Derzeit ist noch unklar, ob überhaupt eine Genehmigung für den Unfug erteilt wurde und wenn diese erteilt wurde, der Verantwortliche noch zu ermitteln ist.
Die Mitarbeiterin des Umweltamtes hat sich als deutlich kooperativ gezeigt und mich gebeten, meine Hinweise mit Fotos zu bekräftigen.
Ich hatte nicht gezögert, genau das zu tun und einen Begleittext mitgeschickt:
Anfrage zur Genehmigung einer erheblichen Lichtemission durch den Betreiber des LWL-Musems Zeche Zollern II/IV in DO-Bövinghausen
Sehr geehrte Frau Zadow,
ich beziehe mich auf das heute am 04.09.2020 gegen 10:07 Uhr geführte und etwa 20 Minuten dauernde Ferngespräch, bei dem ich den empfohlenen Dienstweg folgend Ihnen mein Anliegen ausführlich zur weiteren Veranlassung vorgetragen habe.
Zur Erinnerung:
Mein Standort befindet sich in 10 km Luftlinie vom Ort der von mir beobachteten erheblichen Lichtemission entfernt.
Die Wirkung der umweltbeeinträchtigenden Verschmutzung durch vorsichtig geschätzt etwa 20 in den Nachthimmel gerichteten und zudem auch noch beweglich schwenkenden Spot-Scheinwerfer sind durch die unverhältnismäßige und umweltschädigende Lichtabstrahlung in dieser Entfernung noch deutlich sichtbar.
Somit wird ein Emissionsradius von nicht weniger als 20 Kilometern erreicht.
Die schädliche Wirkung einer solchen und nur dem fragwürdigen Unterhaltungszweck dienenden Beleuchtung ist hinlänglich wissenschaftlich belegt. Vor allem nachtaktive Lebewesen werden in ihrem Verhalten erheblich beeinträchtig und ihren natürlichen Lebensbedingungen beraubt. Ganz abgesehen von den Wirkungen, die eine derartig unverantwortliche Lichtleistung nachts auf das menschliche Wohlbefinden hat.
Die erste Sichtung hatte ich in den Nachtstunden des 02.09.2020 gemacht.
Am 03.09.2020 gegen 22:00 Uhr habe ich mich dann persönlich bemüht und den Weg auf mich genommen, um die Quelle des Übels mit Erfolg in Erfahrung bringen zu können.
Meine Vermutung über potentielle Verursacher (Diskotheken, Saunaclubs und andere, die auf spektakuläre Weise die Aufmerksamkeit von reizüberfluteten Menschen auf sich ziehen wollen) hat sich nicht bestätigt.
Das Ziel meiner Odyssee war dann der vom LWL im Museum der Republik als Touristenmagnet betriebene Bergraubbauvorzeigeschrotthaufen „Zeche Zollern“. Im Rahmen einer bislang nicht zu recherchierenden Veranstaltung ließ der Betreiber die Weltkriegsbeleuchtung installieren, vermutlich um potentiell zu erwartende feindliche Fluggeräte wie z. B. Nachtfalter und nachtaktive Zugvögel abzuwehren.
Mir ist bekannt, dass die Verpflichtung besteht, unnötige und zudem gefährliche Emissionen jeglicher Art zu unterlassen.
Falls eine Unterlassung ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, ist der Ausstoß der Emission anzumelden und eine behördliche Genehmigung einzuholen, um einer gerechten Bestrafung zu entgehen.
Meine Anfrage:
Sind die schädlichen Emissionen vom Betreiber angezeigt und ist von der zuständigen Behörde eine Genehmigung für die erhebliche Verschmutzung des Nachthimmels und die damit einhergehende Vernichtung von nachtaktiven Lebewesen erteilt worden?
Und wenn der Unsinn tatsächlich genehmigt wurde: Wer hat diese fatal wirkende Genehmigung namentlich zu verantworten?
Im Verlauf des Gesprächs hatten Sie mich gebeten, Ihnen mit Fotos meine Hinweise zur Sache nachzuweisen. Ich darf um Verständnis bitten, dass die Qualität der Bilder sehr schlecht sind, weil ich mit einer Kamera fotografiert hatte, die zufällig auch telefonieren kann. Auf den Bildern sind aber der Ort des Geschehens und die schwenkend bewegten Flugabwehr-Scheinwerfer des III. Weltkriegs erkennbar.
Ich gehe aufgrund des Besucherandrangs des gestrigen Tages davon aus, dass sich zwischenzeitlich deutlich bessere Bilder in den asozialen Medien finden lassen.
Für Ihre ausdrückliche Bereitschaft, mich aufgrund meines berechtigten Anliegens über das Ergebnis Ihrer Ermittlungen zu informieren, bedanke ich mich schon jetzt höflich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
[…}
°loco°
Zeche Zollern in Dortmund
°ego sententiam°
Es gibt in Friedenszeiten keinen Grund, mit Flugabwehrscheinwerfern den Nachthimmel zu beleuchten.
Somit wird es auch keine vernünftige und plausible Begründung für so eine Genehmigung geben.
Der Umstand wird hoffentlich den Beteiligten den Arsch kochen lassen.
Denn die Rechtslage ist klar. Und keiner kann dran rütteln.
°supplementum°
2020-09-03
Hat gerade erst angefangen. Hoffentlich kommt noch mehr …
2020-09-14
Vormittags gegen 11 Uhr bimmelt die Bimmel. Dortmunder Rufnummer !!
Frau Zadow hat mich tatsächlich angerufen um mich persönlich mit einem angemessenen diplomatischen Wortschatz über die Ergebnisse der Bemühungen ihrer Behörde zu informieren.
Zunächst gab Sie mir in meinem Verhalten und dem Anlass nach uneingeschränkt Recht und hat meinen für die Behörde hilfreichen Einsatz in der Sache deutlich gewürdigt. Weitere Beweise für den Unsinn wurden auch meiner Empfehlung folgend den asozialen Medien entnommen und meine wahrheitsgemäße und nicht übertriebene Aussage zu meinen Beobachtungen damit unterstützend bekräftigt.
Im Verlauf des Gesprächs entnahm ich jedoch (leider) den Hinweis, dass der Betreiber (der LWL) nicht aufgrund einer nur dürftigen Rechtsgrundlage die Veranstaltung bzw. die damit einhergehenden Lichtinstallationen zu unterlassen habe.
Sondern nur aufgrund der mit dem Betreiber ausführlich erörterten Problematiken, die sein Vorgehen erzeugen. Was mir bedenklich erscheint, weil es durchaus Vorschriften zum Emissionsschutz gibt, die aber anscheinend nicht deutlich oder nicht umfangreich genug oder einfach nicht unmittelbar konkretisiert und insgesamt wohl viel zu „schwammig“ sind.
Und wenn doch Problematiken, die durch ein Verhalten hervorgerufen werden, als Problem erkannt worden sind, dann doch auch nur, weil das Verhalten nicht zulässig sein kann, weil es eben die Problematik erzeugt, über die man da diskutiert hat.
Der Betreiber hat sich trotzdem einsichtig gezeigt und die schädliche Nachthimmelbeleuchtung vorzeitig direkt deinstalliert.
Das Umweltamt Dortmund steht mit der Landesregierung in Verhandlung, die bei der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf einreichen will, der besagt, dass Flugabwehrscheinwerfer in Friedenszeiten von privat/gewerblich Handelnden nicht betrieben werden dürfen.
Die Aussage empfand ich erstmal als sensationell !
Mir wurde auf Nachfrage bestätigt, dass MEINE „Anzeige“ in der Sache einen Stein ins Rollen gebracht hat.
Was mir aber nicht weit genug geht. Denn das Gesetz soll wohl nur diese Art der Gefährdung berücksichtigen.
Nach meinem Dafürhalten wird es aufgrund
- von unnötiger Energieverschwendung
- gestörter Nachtruhe der Menschen
- der Vernichtung der Lebensgrundlage nachtaktiver Lebewesen
endlich mal an der Zeit sein, ein Gesetz zu schaffen, das regelnd bestimmt
- die Nachtbeleuchtung an allen Gebäuden und auf allen Grundstücken mit Beginn der gesetzlich vorgeschriebenen Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr auszuschalten oder alternativ zwecks erforderlicher Einbruchhemmung mit einem funktionierenden und sach- und fachgerecht eingestellten Bewegungsmelder auszurüsten. Werbetafeln bzw. beleuchtete Werbeflächen und sogen. Displays sowie Schaufensterbeleuchtungen jeglicher Art sind ohne Bewegungsmelder zu betreiben und in der Nachtruhezeit auszuschalten
- die Nachtbeleuchtung an Gebäuden und Grundstücken ausschließlich von industriellen Gewerbebetrieben, bei denen eine durchgängige Produktion im Beisein von dort beschäftigten Menschen erforderlich ist, bleiben von der Regelung unberührt, werden aber aufgefordert, die Lichtemission auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren und die Bereiche zu prüfen, in denen auch Bewegungsmelder eingesetzt werden können
- die Straßenbeleuchtung auf die Hälfte zu reduzieren
Damit wäre aus meiner Sicht alles gesagt und allen geholfen.
Die Menschen im Sauerland z. B. leben – oder besser: schlafen – nachts auch bei (wenn überhaupt) minimalst notwendiger Beleuchtung und hätten ohnehin kein Problem mit der Durchsetzung eines solchen längst überfälligen Gesetzes, das an sich europaweit oder besser noch weltweit greifen sollte …
°illustrationen°:
°navigation auxilium°
… man könnte auch Navigationshilfe drauf sagen. Ab hier geht’s irgendwie weiter …