2018-12-01 – (m)ein Glückstag

2018-12-01 – (m)ein Glückstag

°descriptio°:

Wir hatten vermeintlich rechtzeitig das Haus verlassen, um eben das Nötigste einzuholen. Und standen vor einer Situation, die das Herzchen in mir hüpfen ließ. Noch wusste ich nicht, wer der Eigentümer des Blechhaufens ist, der so dicht vor unserem Panzer stand, daß wir nicht ohne aufsehenerregende akrobatische Schoweinlage unseren Parkplatz verlassen konnten.

Also bimmelte ich kurzerhand die Zolipei an. Machen andere ja auch.

Meine Kennzeichenangabe ließ Halterfeststellung zu und ich bekam kurz darauf den Rückruf, dass der für die Behinderung und Gefährdung Verantwortliche sein Fahrzeug entfernen würde. Was mir nicht reichte und ich mit Nachdruck um eine Einsatzwagenbesatzung bat. Dem wurde stattgegeben, ich solle aber etwas Geduld haben. „Mussich wohl. Ich komm‘ ja eh nich‘ wech hier ..“ entgegnete ich dem Hinweis. Den Beamten hat’s hörbar amüsiert …

Nach knapp einer Stunde flogen die Ordnungshüter dann auch ein. Die wollten mich darüber belehren, dass es sich hierbei doch NUR um eine Ordnungswidrigkeit handeln würde und ihr Einsatz doch ziemlich unverhältnismäßig erscheinen würde. Ich erklärte den Vorfall vom 2018-10-10 mit dem Hinweis, dass ich bereits schon einmal von als etwas zu unüberlegt aufgetreten Kollegen als Tatverdächtiger angezeigt worden bin und nun die Gelegenheit habe, die mir gemachten Vorwürfe zu entkräften und meinen Anscheinsverdacht, dass die Akalazen von gegenüber versuchen Unfälle zu fingieren, zu erhärten.

Am Montag darauf wollte ich den Vorfall ergänzend persönlich bei der Kripo Herten zur Niederschrift vortragen. Der zuständige Sachbearbeiter erschien mir, im Vergleich zu seinem vertretenden Kollegen, heute – am Montag – als nicht sonderlich zuvorkommend und forderte mich auf, mein Anliegen zur Sache schriftlich einzureichen. Was ich dann auch am Mittwoch erledigt hatte. Vorher hatte ich noch versucht, über die Polizeidirektion Recklinghausen einen Einsatzbericht oder zumindest die Tagebuchnummer zu erhaschen. Erfolglos, weil es sich nicht um eine Straftat sondern lediglich um eine OWi gehandelt hat.

zum Sachverhalt.

AZ 701000-106962-18/2

Zum Sachverhalt vom 10.10.2018 und ergänzend
zu meiner vorab am 17.10.2018 bei Ihnen persönlich von mir eingereichten und mit Ihrem Vertreter Herrn Arnts erörterten schriftlichen Darstellung des Sachverhalts.

Die strafverfolgende Behörde hat trotz meiner ausdrücklichen Bitte auf meine persönliche Vernehmung leider bislang verzichtet.

Recklinghausen, 03.12.2018

Aufgrund eines am 01.12.2018 von mir bei der PolDir RE fernmündlich angezeigten Verkehrsverstoßes im ruhenden Verkehr wurde der von mir bezugnehmend auf Seite 5 Abs. 3 geäußerte Verdacht des „fingierten Unfalls“ erhärtet.
An dieser Stelle weise ich nochmals ausdrücklich daraufhin, dass ein Fahrzeugkontakt durch mein Einwirken am 10.10.2018 NICHT stattgefunden hat. Die von mir genannten Zeugen werden im Zweifel meine Aussage bestätigen können, sollte das von den Beamten zur Hilfe genommene beweisführende Klebebandverfahren zwischenzeitlich untersucht worden sein und wider Erwarten ein für mich negatives Ergebnis herbeigeführt haben.

Ich habe bereits in meiner Darstellung des Sachverhalts vom 10.10.2018 den Verdacht geäußert, dass augenscheinlich eine „professionelle“ Fingierung eines Sachschadens an einem geparkten Fahrzeug zur Steigerung des betrieblichen Umsatzes führen sollte.
Am 01.12.2018 stellte sich mir die Situation der zunächst nur als Ordnungswidrigkeit angezeigten Behinderung und Gefährdung verdächtig ähnlich dar. Siehe hierzu auch die beigefügte Bilddokumentation.

Zum Sachverhalt vom 01.12.2018
Am 30.11.2018 habe ich in der vor dem Haus Bochumer Straße 239 angelegten Parkbucht mein Fahrzeug VW Transporter [amtl. Kennz.] geparkt.
Am 01.12.2018 gegen 11:25 Uhr habe ich mit meiner Begleitung und Zeugin der Sachverhalte, [Name] (Anschrift wie folgt) das von uns bewohnte Haus [Adresse] verlassen um mein am Vorabend abgestelltes Fahrzeug zu benutzen.
Ein unmittelbar vor meinem KFZ geparkter, verlassener, schwarzer VW TUAREG mit dem Kennz. RE- DS 8084 hat mein Ausparken verhindert.
Die Fahrzeugkonstellation ist der Bilddokumentation zu entnehmen.

Ich habe darauf direkt die PolDir RE angerufen, den Sachverhalt geschildert und um Hilfe gebeten.
Bis zu diesem Zeitpunkt war mir der Halter bzw. Fahrer des KFZ nicht bekannt.
Die PolDir rief mich nach etwa 15 Minuten zurück und erklärte, dass der Halter des KFZ ermittelt sei und bereits veranlasst wurde, dass die Störung seitens des Verursachers beseitigt werden würde.
Während des Telefonats wurde auch der Verursacher der Störung – der gegenüberliegende Fahrzeughandel und –reparaturbetrieb, der bereits zuvor am 10.10.2018 in den mich belastenden Sachverhalt ebenfalls verwickelt war – genannt.

Mit der gewonnenen Erkenntnis und den bereits gemachten Erfahrungen mit den Machenschaften des Unternehmens hatte ich daraufhin dringend um den Einsatz von Beamten gebeten.

In der Zwischenzeit kam auch ein Mitarbeiter des Betriebes unter lautstarker Bekanntgabe seines emotionalen Empfindens an die geparkten Fahrzeuge, um den TUAREG zu entfernen. Ich habe ihn aufgefordert, die Position seines Fahrzeugs keinesfalls vor der Beweisaufnahme der Polizei zu verändern.
Obwohl ich befürchtet hatte, dass es mit der Person von aufgrund deutlich unterschiedlicher Landessprachen zu eklatanten Verständigungsschwierigkeiten kommen könnte, hat er meine vehemente Aufforderung dann doch verstanden und sich meinem Anliegen nicht aktiv widersetzt.
Aus dem Betrieb des Fahrzeughändlers erschienen derweil auch noch mehr derartige Personen, durch deren einschüchternden Auftritt unter beleidigenden Bemerkungen ich mich als Einzelperson belästigt und bedroht gefühlt hatte.
Mit Eintreffen des Einsatzwagens gegen 12:30 Uhr haben sich die Gestalten bis auf denjenigen, der das Fahrzeug entfernen wollte, auch sofort wieder auf das Betriebsgelände zurückgezogen.
Die Einsatzkräfte nahmen den von mir mündlich dargestellten Sachverhalt aufmerksam zur Kenntnis und überzeugten sich persönlich von der Erheblichkeit der Ordnungswidrigkeit.
Während ich dem männlichen Beamten dann die eigentliche Problematik hinsichtlich eines augenscheinlich geplanten fingierten Unfalls erklärte, wies die weibliche Einsatzkraft an, den TUAREG auf den Parkstreifen der gegenüberliegenden Straßenseite abzustellen, um diesen aufgrund des auffällig geringen Abstands zwischen den Fahrzeugen auf mögliche Kontaktspuren untersuchen zu können.

Ich habe den beiden Beamten dann nochmals nachdrücklich mein Verlangen auf deren Erscheinen erklärt. Die Beamten hatten in dem Gespräch weitreichendes Verständnis für meine Vorgehensweise zum Ausdruck gebracht.

Der Einsatz von Beamten erschien mir aufgrund des Ereignisses und den vom 10.10.2018 gemachten Erfahrungen mit dem KFZ-Betrieb somit durchaus als angemessen.

Ich habe dann heute, am 03.12.2018
– zuerst gegen 11:30 Uhr den Versuch unternommen, unmittelbar persönlichen Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Buttler (Dir V VK2 in Herten) zur Erörterung und Ergänzung meines bereits ausführlich dargestellten Sachverhalts zu erwirken. Mir wurde während des gebäudeinternen Telefongesprächs der Hinweis gegeben, dass eine persönliche Vorsprache nur nach TerminVB möglich sei und ich vorab die Angelegenheit schriftlich formulieren und vorzugsweise als E-Mail versenden möge.

– gegen 12:30 Uhr auch bei der PolDir RE persönlich vorgesprochen und den Gesamtsachverhalt dort ebenfalls mündlich vorgetragen mit der Bitte, mir ggfls. ein Aktenzeichen oder ähnliches zur Verfügung zu stellen, um die abschließende Bearbeitung der Sache in meinem Sinne reibungslos zu ermöglichen. Der Sachverhalt vom 01.12.2018 ist nach Auskunft durch die PolDir RE als OWi geführt worden. Eine strafverfolgende Anzeige sei aufgrund des Tatbestandes nicht erforderlich gewesen.

Aufgrund des dubios erscheinenden Sachverhaltes vom 01.12.2018, der in seiner Konstellation auffällige Ähnlichkeiten zum 10.10.2018 zeigt, besteht für mich nunmehr der erhärtete Grund zur Annahme, dass ich Opfer von betrügerischen Aktivitäten und zudem auch noch aufgrund des gegen mich angestrengten laufenden Verfahrens Opfer von Justizirrtümern werde.
Ich bitte höflich, meine schriftlichen Darstellungen und Erklärungen in dieser Sache aufmerksam zu prüfen und zur Kenntnis zu nehmen, um mich von dem absurden Straftatvorwurf der Unfallflucht zu entlasten.

Mir ist bekannt, dass falsche Aussagen bei ihrem Bekanntwerden zu einer Strafverfolgung führen. Ich versichere gerade deshalb ausdrücklich und mit meiner Unterschrift, dass ich die von mir beschriebenen Sachverhalte vollständig wahrheitsgemäß wiedergegeben habe.

RE, 03.12.2018 ____________
[mein Name]

 


°loco°


°ego sententiam°

Der Vorgang vom 2018-10-10 liegt bereits bei der Staatsanwaltschaft Bochum.

Ob meine Einlassungen zur Sache und die Ergänzung von heute hilfreich bei der Entscheidungsfindung sein wird, bleibt abzuwarten.

Ich krich anne Nerven, Leute …


°illustrationen°:


°navigation auxilium°

… man könnte auch Navigationshilfe drauf sagen. Ab hier geht’s irgendwie weiter …